Bundesschiedsgericht

Das Bundesschiedsgericht hat die Aufgabe, innerparteiliche Differenzen rechtlich zu bewerten und letztlich darüber zu urteilen. Es kann Ordnungsmaßnahmen aussprechen, ist dabei jedoch gehalten, stets auf eine gütliche Beilegung hinzuwirken.

Grundlage ist die Schiedsgerichtsordnung (siehe untenstehender Button).

Eine Anrufung des Bundesschiedsgerichts muss in Schriftform erfolgen, entweder als Brief an

WerteUnion Geschäftsstelle
Bundesschiedsgericht
Sophienstr. 10
40597 Düsseldorf

oder per Mail an

BGS@WerteUnion.de
mit dem Betreff „Anrufung des Bundesschiedsgerichts“