Satzungen und Ordnungen

Hier finden Sie neben der Bundessatzung die wichtigsten Ordnungsregelungen, insbesondere unsere Finanz- und Beitragsordnung, die aktuelle geltende Wahlordnung, die Schiedsgerichtsordnung sowie die relevanten Geschäftsordnungen.

Bundessatzung

Grundlage der organisatorischen Arbeit einer Partei ist die Satzung, die sie sich gegeben hat. Sie regelt die parteiinternen Abläufe, im Wesentlichen auf der Basis des Parteiengesetzes. Details zu bestimmten und komplexen Themenbereichen werden durch die Ordnungen (s.u.) geregelt, die der Satzung aber nicht widersprechen dürfen.
Die Bundessatzung wurde auf dem Gründungsparteitag beschlossen, Änderungen bedürfen eines Parteitagsbeschlusses mit mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen. Aktuell gültig ist die auf dem 3. Bundesparteitag beschlossene Fassung vom 28. u. 29. März 2026.

Finanz- und Beitragsordnung

Wahlordnung

Die Finanz- und Beitragsordnung beschreibt die Vorgaben für die innerparteiliche Finanzplanung, insbesondere Buchführung, Rechenschaftslegung und Verteilung der Finanzmittel sowie Höhe und Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Darüber hinaus regelt sie das Verfahren bei Spenden, dem Erbringen von Mandatsträgerabgaben und der Verwendung der staatlichen Teilfinanzierung.

Da die WerteUnion derzeit weder in den Genuss einer staatlichen Teilfinanzierung kommt noch über Mandatsträgerabgaben verfügen kann, ist die Partei auf Spenden angewiesen, ohne die eine effektive politische Arbeit gar nicht möglich wäre. Ganz herzlichen Dank an dieser Stelle an alle unsere zahlreichen Spender!

Die Finanz- und Beitragsordnung wurde auf dem Gründungsparteitag beschlossen, Änderungen bedürfen eines Parteitagsbeschlusses. Aktuell gültig ist die auf dem 3. Bundesparteitag beschlossene Fassung vom 28. März 2026.

Bei der Gestaltung und Formulierung ihrer Wahlordnung lässt das Parteiengesetz den Parteien im Hinblick auf die anzuwendenden Wahlverfahren erhebliche Spielräume (auch wenn es gleichzeitig zum modus operandi sehr detallierte Vorgaben macht, die keinerlei Abweichungen dulden).

Die Wahlordnung der WerteUnion orientiert sich naturgemäß an der der Unionsparteien. Es ist unkompliziert und problemlos durchführbar, leicht verständlich und wird dem Wählerwillen stets gerecht. Es hat sich zudem auf vielen Parteitagen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene bewährt.

Aus diesem Grund hat es bisher auch keine Veranlassung gegeben, die auf dem 1. Bundesparteitag am 09. November 2024 beschlossene Erstfassung zu korrigieren. Grundsätzlich bedürfen Änderungen eines Parteitagsbeschlusses, in manchen Fällen kann eine Wahlversammlung auch ein abweichendes Verfahren beschließen.

Schiedsgerichtsordnung

Datenschutz-Richtlinie

Das Parteiengesetz schreibt vor, dass rechtliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Parteien auch durch diese entschieden werden sollen. Der Rechtsweg über ordentliche Gerichte ist nur in Ausnahmenfällen zulässig.

Die Schiedsgerichtsordnung beschreibt Einrichtung und Besetzung der Schiedsgerichte, ihre Befugnisse und Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene sowie ihre Amtszeiten und Kosten. Es regelt zudem die Antragsberechtigung und Verfahrensabläufe, um Antragstellern möglichst präzise und unkompliziert die Möglichkeit zu geben, innerparteiliche Rechtsverstöße objektiv untersuchen und bewerten zu lassen.

Die Schiedsgerichtsordnung wurde auf dem Gründungsparteitag beschlossen, Änderungen bedürfen eines Parteitagsbeschlusses. Aktuell gültig ist die auf dem 1. Bundesparteitag beschlossene Fassung vom 09. November 2024.

Den Anforderungen an einen adäquaten Persönlichkeitsschutz in der digitalen Welt versucht u.a. die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. Ob und inwieweit dieses Regelwerk der Europäischen Union seine eigentliche und durchaus wünschenswerte Funktion erfüllt, ist seit seines Inkrafttretens im Jahr 2018 heftig umstritten.

Unstrittig hingegen ist seine Gültigkeit und die Tatsache, dass Verstöße i.a.R. konsequent geahndet werden. Unabhängig davon ist es für die WerteUnion eine absolute Selbstverständlichkeit, maximalen Datenschutz für ihre Mitglieder stets und ausnahmslos zu gewährleisten.

Die Datenschutz-Richtlinie wird von der Bundespartei (Bundesgeschäftsstelle, formuliert durch den Datenschutzbeauftragten) verfasst und veröffentlicht. Änderungen bedürfen eines auf Bundesvorstandsbeschlusses. Aktuell gültig ist die Fassung vom 15. Februar 2026.

Geschäftsordnung des Bundesparteitages

Geschäftsordnung des Bundesvorstands

Diese Geschäftsordnung ergänzt die Bundessatzung insbesondere mit Verfahrensvorschriften zur Durchführung des Bundesparteitags, seinen Aufgaben und seiner Einberufung.

Die aktuell gültige Fassung wurde auf dem 1. Bundesparteitag am 09. November 2024 beschlossen, Änderungen bedürfen eines erneuten Parteitagsbeschlusses.

Diese Geschäftsordnung gilt für den Bundesvorstand nach §
§ 16 ff der Satzung der Bundessatzung. Sie regelt die interne Arbeitsweise und Aufgabenverteilung und kann nur durch den Vorstand selbst geändert werden.

Mit der kurz nach seiner Wahl erfolgten Neufassung hat sich der amtierende Vorstand eine betont kollegiale und gleichberechtigte Geschäftsordnung gegeben.