Warum kein Antifa-Verbot, Frau Faeser?

Die WerteUnion hält die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Magazin COMPACT zu verbieten, für rechts- und verfassungswidrig und für einen Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Innenministerin, die unsere Verfassung schützen sollte, beschädigt durch ihr Verhalten fortlaufend, vorsätzlich und absichtsvoll die Grundlagen unseres friedlichen Zusammenlebens und verhält sich in hohem Maße verfassungsfeindlich. „Diese Linksradikale auf dem Stuhl der Verfassungsministerin ist derzeit die größte Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie. Sie muss abgesetzt werden“, so WerteUnion-Vorsitzender Hans-Georg Maaßen.

Als konservativ-liberale Partei steht die WerteUnion fest auf dem Boden des Grundgesetzes und fühlt sich dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit verpflichtet.

Das Innenministerium berief sich in einer Pressemitteilung darauf, dass auch Unternehmen „unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden“ können und warf den Unternehmen hinter COMPACT vor, „sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“ zu richten. Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen analysiert diesen Vorgang aus juristischer Sicht:  

„Nach Art 9. Abs. 2 des Grundgesetzes dürfen Vereinigungen nur verboten werden, wenn sie gegen Strafgesetze verstoßen, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Völkerverständigung richten. Der Begriff der ‚freiheitlichen demokratischen Grundordnung‘ wird von dieser Bundesregierung inzwischen auch so verstanden, dass die Delegitimierung und Verächtlichmachung der Regierung und ‚menschenverachtende Hetze‘ darunterfallen.“ 

Maaßen stellt klar: „Die von Faeser in diesem Zusammenhang monierten Meinungsäußerungen sind nicht strafbar, egal ob sie einem gefallen oder nicht.“

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Innenministeriums bezüglich des COMPACT-Verbotes: „Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.“

Maaßen erklärt: „Fordern darf man in Deutschland alles. Eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung läge nur bei einer ganz konkreten Form der Agitation vor. Also, wenn versucht wird, die Überwindung unseres Verfassungssystems, unseres Rechtsstaates, der Menschenrechte oder der Volkssouveränität herbeizuführen. Beispielsweise etwa dann, wenn versucht würde, freie demokratische Wahlen zu verhindern.“

Hans-Georg Maaßen wirft Innenministerin Faeser vor, dass sie ihre Befugnisse zur Bekämpfung unliebsamer politischer Gegner missbraucht: „Das hat mit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nichts zu tun und dient offensichtlich der Verfolgung von Regierungskritikern.“ 

Maaßen forderte bereits gestern auf X, dass Faeser stattdessen die linksextreme und einigen SPD-Politikern nahestehende gewaltorientierte Bestrebung Antifa endlich verbieten solle. Er ergänzt: 

„In Deutschland wird im Internet von der linksextremen Antifa ganz offen zu Straftaten gegen Menschen aufgerufen, die der Antifa-Mob als ‚Nazis‘ markiert. Die Antifa nimmt für sich in Anspruch zu entscheiden, wer Menschenrechte hat und wer nicht. Die Antifa ist eine SPD-Politikern nahestehende Bestrebung (Saskia Esken twitterte 2020: ‚58 und Antifa. Selbstverständlich‘, Nancy Faeser war Gastautorin im Magazin ‚Antifa‘). Eine Innenministerin, die ihr Amt sowie den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Menschenrechte ernst nimmt, hätte die Antifa schon längst verboten.“

Maaßen verdeutlicht: „Die Antifa ist eine gewaltorientierte Bestrebung, die auf eine ökosozialistische Diktatur abzielt und politische Gegner mit Gewalt oder Androhung von Gewalt versucht einzuschüchtern. Die Antifa ist gut vernetzt mit der SPD und wird von manchen als der militante Arm der links-grünen Parteien angesehen.“

Ulrike Stockmann 
PRESSESPRECHERIN 

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