WerteUnion zieht mit Wahlprüfungsbeschwerde vor den Verfassungsgerichtshof

Alf Schmidt, Landtagskandidat der WerteUnion sowie Antragssteller in diesem Verfahren und die WerteUnion Thüringen reichen am Montag, dem 18. August, beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl 2024 ein.

Die Beschwerde, der sich mehr als 100 Wahlberechtigte angeschlossen haben, rügt eine unzulässige amtliche Einwirkung auf den Wahlkampf durch die koordinierte Stellungnahme mehrerer Thüringer Landräte und Oberbürgermeister vom 22. August 2024 sowie die anschließende Verwertung dieses Textes mit parteipolitischer Kommunikation in einer CDU-Werbebeilage am 31. August 2024.

Wie vom Thüringer Landtag bereits bestätigt, verletzte dieses Vorgehen das Neutralitätsgebot staatlicher Stellen, die Chancengleichheit der Parteien und damit Grundsätze der freien und gleichen Wahl. Aus demokratischer Sicht ist der Vorgang besonders schwerwiegend, weil der Staat damit nicht Schiedsrichter, sondern faktisch Akteur im Wettbewerb wurde. „Das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Wahlprozesses wird so nachhaltig beschädigt“, so der Landesvorsitzende der WerteUnion Thüringen, Prof. Dr. Hans Pistner.

Rechtlich stützt sich die Beschwerde auf die sogenannte Möglichkeitstheorie: Es genügt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Wahlfehler die Sitzverteilung beeinflusst hat. Genau dafür sprechen die vorliegenden Zahlen. In der Schlussphase des Wahlkampfes kam es zu nachweisbaren Stimmenverschiebungen, insbesondere zu einem dokumentierten Transfer von rund 16.000 Stimmen von der FDP zur CDU. Parallel verlor die FDP weitere Stimmen an AfD (ca. 8.000) und BS>W (ca. 6.000) und fiel von stabilen Umfragewerten um etwa drei Prozent auf 1,1 Prozent innerhalb von zehn Tagen im Endergebnis ab.

Diese Größenordnungen liegen im Bereich der amtlich modellierten Umspringpunkte: Bereits rund 4.651 zusätzliche Stimmen hätten dem BSW einen weiteren Sitz eingebracht, die AfD hätte je nach Verteilungslage mit rund 11.738 bis 15.528 zusätzlichen Stimmen einen Sitz mehr erhalten.

Hinzu treten äußerst knappe Erststimmenentscheidungen, bei denen teils weniger als 500 Stimmen über ein Direktmandat entschieden. In Summe zeigt dies, dass der durch amtliche Kommunikation ausgelöste Agenda- und Autoritätseffekt sowie die parteiliche Verwertung desselben kurz vor der Wahl real geeignet waren, Mandate zu verschieben oder zu sichern.

Die Beschwerde fasst diese Gesichtspunkte zusammen: Erstens die klare Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots in der heißen Wahlkampfphase, zweitens die demokratietheoretisch problematische Vermischung von Amt und Partei, die die freie Willensbildung der Bürger beeinträchtigt; drittens die Mandatsrelevanz im Lichte der Möglichkeitstheorie aufgrund der dokumentierten Wählerwanderungen, der geringen Sitzschwellen und der knappen Direktmandate.

Vor diesem Hintergrund wird der Verfassungsgerichtshof um Feststellung des Wahlfehlers und um die erforderlichen Konsequenzen zum Schutz der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit ersucht.

Dr. Hans-Georg Maaßen, Bundesvorsitzender der WerteUnion: „Wir in der WerteUnion sind stolz auf unseren Thüringer Landesverband, der diese erkennbaren Missstände thematisiert und nun einer rechtlichen Klärung zuführt. Die WerteUnion ist eine freiheitliche Partei. Wir setzen uns für die demokratischen Grundrechte, wie in diesem Fall, auch erkennbar uneigennützig ein. Es geht hier nicht um eine lapidare Verletzung von Spielregeln, im Wahlkampf war ein direkter Eingriff und Angriff auf die Landtagswahlen erfolgt, der als solcher erkannt werden und zu Konsequenzen führen muss. Wir haben volles Vertrauen in den Verfassungsgerichtshof des Freistaats Thüringen.“

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