„Sondervermögen“: Begeht Lars Klingbeil einen Verfassungsbruch?

„Sondervermögen“: Begeht Lars Klingbeil einen Verfassungsbruch?

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) setzt sich dem Vorwurf des Verfassungsbruchs aus. Bei einer Veranstaltung der „Zeit“ plauderte er wie nebenbei aus, er habe sich bei dem 100-Milliarden-Paket aus dem Sondervermögen, das für die Bundesländer bestimmt ist, dem Druck der Länder beugen müssen. Die dürften das Geld nur für zusätzliche Investitionen einsetzen, wehrten sich jedoch dagegen.

Der Oldenburger Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Boehme-Neßler kritisiert Klingbeil gegenüber dem Portal NIUS dafür massiv: „Das wäre verfassungswidrig“. Die Zweckbindung des „Sondervermögens“ gelte selbstverständlich auch für die Länder: „Die Milliarden aus dem Sondervermögen dürfen nur für zusätzliche Investitionen verwendet werden. Die Länder dürfen sie nicht nutzen, um Haushaltslücken zu stopfen.“ Klingbeil verkenne die Rechtslage.

Nach Artikel 143h Grundgesetz sind die Länder bindend verpflichtet, mit den 100 Milliarden Euro ausschließlich neue Investitionen zu finanzieren. Eine Verwendung zum Stopfen von Haushaltslöchern oder zur Entlastung laufender Etats wäre klar verfassungswidrig.

Klingbeil bei der Podiumsveranstaltung wörtlich über den Widerstand der Länder: „Gegen den Block kommst du dann auch nicht an. Deswegen haben wir die Zusätzlichkeit rausgestrichen.“

Also: Keine Impulse für die Wirtschaft, Abschied von der Vorstellung, dass in Schulen und Kitas investiert wird, dass marode Brücken ersetzt und Straßen gebaut werden.

Wirtschaftsprofessor #Dr_Jörg_Meuthen, Bundesvize der WerteUnion und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg: „Klingbeil hat sich politisch nicht nur gebeugt, sondern verfassungsrechtlich verrannt. Das Grundgesetz ist eindeutig: Die Zweckbindung des Sondervermögens gilt für Bund und Länder gleichermaßen. Wer sie aufweicht, hebelt das Haushaltsrecht des Parlaments aus. Wenn sich die Bundesregierung nicht einmal mehr an die Verfassung hält, ist das kein politisches Manöver, sondern ein Dammbruch. Der Bundesrechnungshof und gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht müssen hier eingreifen.“

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