Sylvia Pantel: „Dank der Ampelregierung sind lang erkämpfte Frauenrechte hinfällig!“

Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz endgültig in Kraft.

An diesem Tag organisiert die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ von 12:05 Uhr bis 16 Uhr vor dem Bundeskanzleramt in Berlin eine Kundgebung gegen diese „wissenschafts‑, frauen‑, demokratiefeindliche und kindergefährdende Gesetzgebung“ (siehe Homepage des Veranstalters). Die WerteUnion unterstützt die Protestaktion und wird mit einigen Vertretern vor Ort sein, darunter der NRW-Landesvorsitzenden Sylvia Pantel. Die Expertin für Familienpolitik empfindet das Selbstbestimmungsgesetz ebenfalls als jugendgefährdend und gesundheitsschädlich:

„Die WerteUnion würde das Selbstbestimmungsgesetz sofort zurücknehmen. Denn alle hart erkämpften Frauenrechte und Schutzräume werden dadurch relativiert. In der Frauensauna hat ein biologischer Mann nichts zu suchen, auch wenn er sich als Frau fühlt. Ähnlich ist es im Frauenfitnessstudio oder auf der Frauenstation im Krankenhaus. Biologische Männer dürfen durch dieses Gesetz den Anspruch erheben, in diesen Bereichen Zutritt zu haben. Nun zählt nicht mehr, was ich sehe oder biologisch bin, sondern was ich mir wünsche zu sein und das muss meine Umwelt dann auch so sehen, da sie sonst ein sattes Bußgeld bezahlen muss.“

Besondere Vorwürfe macht Pantel der CDU: „Dieses unselige Gesetz ist natürlich von der Ampelregierung gemacht, doch die Union hätte es als Oppositionspartei bekämpfen müssen. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, eine Normenkontrollklage anzustreben, also die Überprüfung des neuen Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.“

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht, dass alle Erwachsenen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können. Bislang waren hierfür zwei Sachverständigengutachten erforderlich und ein Gericht entschied am Ende über die Bewilligung. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr kann der Geschlechtseintrag wiederum erneut geändert werden. Bei Kindern unter 14 Jahren können die Eltern den Geschlechtseintrag ändern, Jugendliche ab 14 Jahren können dies mit dem Einverständnis der Eltern selbstständig erledigen. Bei Minderjährigen fällt die einjährige Sperrfrist für eine neuerliche Ummeldung weg. Das Offenbarungsverbot sorgt dafür, dass die Offenlegung des früheren Geschlechtes und Vornamens einer Person zu einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro führen kann – wenn man „dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt“.

Das neue Gesetz soll Transsexuellen das Leben erleichtern, es öffnet jedoch auch Betrügern Tür und Tor: Ein einfacher Sprechakt genügt, damit ein Mann fortan als Frau gilt. Und somit auch den Anspruch stellen kann, Frauenschutzräume wie Umkleiden, öffentliche Toiletten oder Frauensaunen zu benutzen. Betreiber sollen durch das Hausrecht die Möglichkeit haben, „Transfrauen“ im Zweifel abzulehnen. Doch könnten Inhaber durch Rechtsstreitigkeiten leicht eingeschüchtert werden. So verwehrte Anfang des Jahres die Betreiberin eines Erlanger Frauenfitnessstudios einem biologischen Mann die Mitgliedschaft. Daraufhin bekam sie Post von Ferda Ataman, der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, mit der Empfehlung, ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zu zahlen. Zusätzlich wurde die Betreiberin von der „Transfrau“ verklagt. Die Inhaberin hat daraufhin ein Spendenkonto eingerichtet, um die Verfahrenskosten stemmen zu können.

Sylvia Pantel: „Dieses Gesetz wird den betroffenen Transleuten nicht gerecht und nimmt den Frauen ihre Schutzräume!“

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