Hans-Georg Maaßen: WerteUnion prüft Strafverfahren gegen Regierungsmitglieder

Hans-Georg Maaßen, Vorsitzender der WerteUnion, fordert eine zeitnahe und konsequente juristische Prüfung der Migrationspolitik. So sei etwa „in keiner Weise entschuldbar, dass der Attentäter von Mannheim nach Ablehnung seines Asylantrags neun Jahre lang nicht abgeschoben wurde.“ Maaßen kündigt an, Strafverfahren gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zu prüfen.

Der Vorsitzende der neu gegründeten liberal-konservativen Partei: „Das Ausländerrecht dient vor allem nicht der millionenfachen Ansiedlung von Migranten aus fremden Ländern. Die Forderung von Bundesaußenministerin Baerbock, weitere Tausende von Afghanen nach Deutschland zu holen, ist klar rechtswidrig.“

Maaßen, der früher im Bundesinnenministerium selbst Rückübernahmeabkommen verhandelt und deutsche Asylbestimmungen mitverfasst hatte: „Das Ausländerrecht ist Teilgebiet des Sicherheitsrechts und dient dem Schutz der deutschen Bevölkerung und der in Deutschland rechtmäßig lebenden Ausländer. Es ist ein eklatanter Verstoß gegen das Ausländerrecht, eine massenhafte Einschleusung von Ausländern zu dulden oder gar zu fördern.“

Im konkreten Fall des Polizistenmörders von Mannheim gelte: „Es ist nicht so, dass die Abschiebung nicht möglich gewesen wäre, sondern der Grund ist der, dass die Politik unwillig und unfähig ist, die Bevölkerung vor Islamisten zu schützen.“ Die Aussage, solche Personen könnten nach der Ablehnung des Asylantrages nicht abgeschoben werden, sei völlig inakzeptabel. Migranten ohne Asylgrund könnten durch diplomatische Zusicherung von Herkunftsstaaten zurückgeführt werden oder „in sichere Drittstaaten abgeschoben werden, über die sie nach Deutschland gekommen sind“.

Maaßen zum konkreten Fall des Mannheim-Attentäters: „Der Afghane hätte kein Asylverfahren in Deutschland erhalten dürfen, weil er mit hoher Wahrscheinlichkeit über sichere Drittstaaten zu uns gekommen war. Die Merkel-Regierung hätte 2013 dafür sorgen müssen, dass er unverzüglich in den Drittstaat zurück verbracht wird.“ Die Aufnahmebereitschaft eines Drittstaates könne man mit diplomatischen und finanziellen Mitteln fördern.

Ulrike Stockmann
PRESSESPRECHERIN

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