Soll muslimischen Schülern erlaubt werden, im Gymnasium ihren Gebetsteppich auszurollen und gen Mekka zu beten? Ein Berliner Gymnasium sagt Nein – und wird jetzt verklagt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) spricht von Diskriminierung und ist vor das Berliner Verwaltungsgericht gezogen.
Die GFF mit dem früher bei den Grünen tätigen Geschäftsführer Malte Spitz (41) hat sich bereits einige Male erfolgreich an die Seite der Muslime gestellt. Außer Gebetsverboten, prangerte sie Kleidervorschriften und Deutschpflicht auf dem Schulhof an. Zahlreiche Schulen knickten ein, das Gymnasium Berlin-Mitte blieb standhaft: Die Schulordnung untersagt „im Interesse des Schulfriedens“ die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“.
Schon vor 15 Jahren ging es in einem längeren Rechtsstreit um dieses Gymnasium. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied 2011, dass ein junger Muslim in seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten dürfe. Grund: Störung des Schulfriedens. Das Gericht betonte jedoch die „Einzelfallentscheidung.“
#Sylvia_Pantel, stellvertretende Bundesvorsitzende der WerteUnion: „Eine höchstrichterliche generelle Grundsatzentscheidung für das Beten wäre ein weiterer Schritt in die Islamisierung. Beten auf dem Schulhof führt zu Gruppenbildung und Gruppenzwang. Außerdem werden die jungen Muslime später im Job erwarten, dass ihnen die gleichen Rechte eingeräumt werden. Das ist inakzeptabel und wir müssen deshalb den Anfängen wehren.“
Wenn das jetzt verklagte Berliner Gymnasium das Betverbot vorsorglich erlassen hat, ohne dass es Streit oder Druck gab, könnte das Berliner Verwaltungsgericht das Beten erlauben und der Rechtsstreit würde letztendlich erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht enden. Sylvia Pantel: „Für uns als WerteUnion geht es dabei prinzipiell um die Wahrung unserer kulturellen Identität und den Schutz unserer Freiheit und Rechte. Islam ist mehr als Religion, er bestimmt das tägliche Leben mit Gesetzen und Vorschriften, das ist für die Allgemeinheit im öffentlichen Raum abzulehnen.“