Geheime Hausdurchsuchungen sind für Nancy Faeser nur ein Vorwand, um Regierungskritiker zu verfolgen!

„Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) das Einbrechen in Wohnungen erlauben, um sie heimlich durchsuchen zu können oder um Spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren“, meldete das RedaktionsNetzwerk Deutschland. Der Bericht bezieht sich auf einen Gesetzesentwurf Nancy Faesers zur Änderung des BKA-Gesetzes. 

Den alten Grundsatz der offenen Wohnungsdurchsuchung wolle Ministerin Faeser teilweise aufgeben. Voraussetzung für heimliche Durchsuchungen soll demnach die Abwehr mutmaßlicher Anschläge des internationalen Terrorismus sein, die den Staat, das Leben oder die Freiheit von Bürgern oder Sachen von allgemeinem Interesse bedrohen. Für Faeser sei die „technisch sicherste und schnellste Möglichkeit“, einen Trojaner auf Geräten zu installieren, wenn man das Gerät in Händen halte. Laut Bericht soll das BKA zu diesem Zweck künftig mit Dietrich oder Stemmeisen heimlich in die Wohnung von Verdächtigen eindringen können.

Nach Hans-Georg Maaßen ist dies ein weiterer Schritt zur Aushöhlung von Grund- und Menschenrechten: „Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist den Bürgern im Grundgesetz garantiert. Hausdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur bei dringendem Tatverdacht erfolgen, und vor allen Dingen nur dann, wenn berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass man in der Wohnung des Verdächtigen Beweismittel findet. Hausdurchsuchungen ohne Mitwissen des Verdächtigen sind nur im allergrößten Notfall möglich. Aber auch hierfür gibt es bereits gut funktionierende Regeln, die keiner weiteren Reform bedürfen. Nancy Faeser scheint sich hingegen Instrumente zu wünschen, um verdeckte Hausdurchsuchungen etablieren zu können.“

Für Hans-Georg Maaßen ist der vom Innenministerium vorgegebene Bedarf einer verschärften Terrorabwehr nur ein Vorwand, der letztlich dazu dient, mithilfe der geheimen Hausdurchsuchung Bürger auszuforschen und zu überwachen: „In der Vergangenheit wurden Terrorismusbekämpfung und die Bekämpfung von organisierter Kriminalität immer wieder als Grund genannt, um gegenüber allen Bürgern Grund- und Menschenrechte einzuschränken. Vielfach waren diese Maßnahmen überzogen und stellten sich wie im Bereich der Geldwäschegesetzgebung nur als ein Vorwand dar, um aus einem mündigen Bürger einen gläsernen Untertanen zu machen. Bei dem Plan von Bundesinnenministerin Faeser, den Sicherheitsbehörden heimliche Hausdurchsuchungen zu ermöglichen, scheint die Terrorismusbekämpfung auch nur der Vorwand zu sein, und der Grund dürfte eher darin liegen, dass sie eine weitere Einschüchterung und Überwachung des Bürgers und nicht zuletzt die Verfolgung jedweder Regierungskritiker beabsichtigt. Als ehemaliger Mitarbeiter des Innenministeriums bin ich entsetzt über die Entwicklung, die diese Behörde unter Nancy Faeser genommen hat.“

 

Ulrike Stockmann 
PRESSESPRECHERIN 

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