Du kannst Asyl aussprechen? Willkommen in Deutschland!

Wer an der deutschen Grenze das Wort „Asyl“ fehlerfrei über die Lippen bekommt, tritt ein in eine Welt der Rundumversorgung: Freie Unterbringung und Ernährung, finanzielle Förderung, Gesundheitsversorgung. Doch es geht in der Regel nicht um Asyl, es geht um ein besseres Leben. Für Migranten ist Deutschland Sehnsuchtsort.

Das aktuelle EU-Asylrecht, kritisiert Staatsrechtler Hans-Jürgen Papier kürzlich in einem Interview mit Welt am Sonntag, „ist ein faktisches Einreiserecht durch die Hintertür und genau das ist nicht der Sinn des Asylrechts. Es darf nicht länger als Vehikel für unkontrollierte und voraussetzungslose Migration dienen.“

Papier war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und lehrte viele Jahre in Bielefeld und München. Der 82-Jährige: „Im Grunde kann heute jeder Mensch auf der Welt unter Berufung auf einen beabsichtigten Asylantrag in die Europäische Union einreisen. Und zwar letztlich in den Mitgliedstaat seiner Wahl. Es reicht, zu erklären, man wolle Asyl beantragen – und schon beginnt ein Verfahren, das oft über viele Instanzen läuft und das de facto zu einem vielfach dauerhaften Aufenthalt führt, auch wenn der Asylantrag am Ende abgelehnt wird.“

Das Klagerecht für Migranten verlängert den Aufenthalt des Klägers um Jahre oder manifestiert es auf immer. Eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung ergab, dass 2024 über 100.000 neue Hauptsacheverfahren bei den Verwaltungsgerichten eingingen, gegenüber etwa 72.000 im Jahr 2023. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 62 % – eine gewaltige Belastung für die Gerichte.

„Menschenverachtend“

Ein aktuelles Beispiel ist Jacinta B. aus Malawi. Die 40-Jährige, seit acht Jahren in Deutschland, behauptete, aus Burundi zu stammen und klagte gegen ihre Ausweisung vor Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Letztlich dann doch erfolglos – sie konnte nach Malawi abgeschoben werden. „Menschenverachtend“, kommentierte der Kreisverband der Grünen in Göttingen. Die Grünen und Organisationen wie Pro Asyl, Amnesty International, die Caritas, Diakonie oder Flüchtlingsräte der Bundesländer unterstützen Migranten vor Gericht.

Das Klagerecht für Migranten ist in Deutschland durch das Grundgesetz (z. B. Art. 19 Abs. 4 GG: Recht auf effektiven Rechtsschutz) und EU-Recht (z. B. Asylverfahrensrichtlinie) verankert. Jeder Betroffene kann also gegen BAMF-Entscheidungen vor Verwaltungsgerichten klagen.

Abhilfe schaffen kann laut Papier nur eine grundlegende Reform des gesamten EU-Asylsystems. Der Jurist: „Der Europäische Gerichtshof steht nicht über dem Gesetz, sondern hat geltendes EU-Recht, Primärrecht wie Sekundärrecht, anzuwenden und auszulegen.“

Schärfere Grenzkontrollen und Zurückweisungen sieht Papier als juristisch zulässig. „Ich habe diesen Schritt seit Jahren gefordert.“

#Dr_Hans_Georg_Maaßen, Bundesvorsitzender der WerteUnion: „Hans-Jürgen Papier spricht aus, was wir von der WerteUnion seit langem fordern: Wenn Ausländer aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen, ist ihnen diese Einreise zu verweigern. Deutschland ist bekanntlich nur von sicheren Drittstaaten umgeben.

Friedrich Merz hat vor der Bundestagswahl vollmundig versprochen, ‚alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren und alle illegal Einreisenden zurückzuweisen.‘ Dies ist eines der wichtigsten gebrochenen Versprechen von Merz.“

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