Im ersten Grundsatzprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem es wesentlich um die politische Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um die Erfüllung des gesetzlichen Programmauftrags geht, ist heute eine Entscheidung gefallen. Das Gericht gab der Klägerin recht, die Unausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beklagt hatte.
Es befand, Beitragszahlung sei nur bei umfassender, vielfältiger Information der Bürger zu leisten. Das Verfahren wird an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, an dem die Klägerin zuvor gescheitert war.
Es fehle an der „verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Beitragspflicht“, wenn das Programm des ÖRR die Anforderungen an die „gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“ so das Gericht.
Steht die Finanzierung von ARD, ZDF und DLF in Höhe von jährlich 8,8 Milliarden Euro jetzt auf der Kippe? Anwalt #Carlos_A_Gebauer, der mit dem Prozessbevollmächtigen #Dr_Harald_von_Herget das Urteil erstritt, sagt: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte sich hinter seiner Programmautonomie einen der externen Kontrolle unzugänglichen Raum geschaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem Urteil die Sender wieder in die Rechtsordnung zurückgeholt. Wer Beiträge zahlt, muss auch die Möglichkeit haben, seinen Gegenleistungsanspruch einzuklagen.“
Gebauer rechnet nun mit einer Flut von Klagen. Der Düsseldorfer Anwalt postet auf X: „Prima Vista hat das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Entscheidung einen äußerst interessanten wechselseitigen Kontroll- und Überprüfungsblick aller Anstalten jeweils aufeinander induziert. Denn wenn die erkennbaren Defizite eines Senders nicht durch ein Gegensteuern aller anderen ausgleichend aufgefangen werden, stürzen alle in die Verfassungswidrigkeit.“
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nach dem Medienstaatsvertrag in besonderer Weise zu Einhaltung der journalistischen Sorgfalt, aber explizit auch zu Vielfalt, Ausgewogenheit und Objektivität bei der Berichterstattung verpflichtet.
#Bernd_Pfeiffer, Mitglied des WerteUnion-Führungstrios: „Wir begrüßen dieses Urteil sehr und gehen davon aus, dass es Folgen haben wird, sowohl bei der Programmgestaltung, als auch für die Kontrolle durch die zuständigen Gremien. Der ÖRR ist ab heute nicht mehr sakrosankt.“