Nach dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht ist die Neubesetzung eine schwärende Wunde in der Koalition. Die SPD-Fraktion meldet jetzt, eine neue Kandidatin oder einen Kandidaten gefunden zu haben. Doch Fraktionschef Matthias Miersch mauert: „Wir haben einen Namen und den werde ich jetzt aber garantiert nicht nennen.“
Hat die SPD aus dem Streit um Brosius-Gersdorf denn gar nichts gelernt?
Die zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold ist mindestens ebenso inakzeptabel wie Brosius-Gersdorf und der Streit um sie ist bereits ausgebrochen. Obendrein nun noch das große Schweigen zum Ersatz für Brosius-Gersdorf, das die Koalition erneut an die Bruchkante führen dürfte. Informationen über die ausgeschiedene Kandidatin waren zu spät kommuniziert worden. Resultat war eine hoch emotionalisierte Auseinandersetzung. Insofern ist eine frühzeitige Diskussion um die Person mehr als wünschenswert.
WerteUnion-Bundesvize Prof. Jörg Meuthen: „Die SPD muss in dieser Frage nach dem Brosius-Gersdorf-Eklat mit höchster Transparenz vorgehen. Wenn sie sich in Schweigen hüllt, lässt das nur eine Vermutung zu: dass sie etwas zu verbergen hat. Erleben wir einen weiteren Versuch, das Bundesverfassungsgericht für ideologische Zwecke zu instrumentalisieren, schadet das nicht nur dem Ansehen des höchsten deutschen Gerichts, sondern auch der Demokratie in unserem Land.“
Nach Artikel 94 des Grundgesetzes hat die Wahl der 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat zu erfolgen, die Bundestagsfraktionen haben das Vorschlagsrecht, der mit 12 Personen besetzte Wahlausschuss schlägt vor.
Jörg Meuthen: „Die SPD kann einen weiteren Koalitionskrieg nur vermeiden, indem sie bei der Auswahl des Ersatzkandidaten oder -kandidatin auf Kriterien achtet, die mit den Neutralitätsansprüchen des Amtes weitgehend im Einklang stehen.“