Maaßens Kampf für die Verfassung – und gegen einen übergriffigen Verfassungsschutz

Mit Schriftsatz vom 29.03.2024 (Karfreitag) hat der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Dr. Hans-Georg Maaßen, eine mit einem Eilantrag verbundene Klage gegen das BfV eingereicht. Vertreten wird er von Dr. Christian Conrad von Höcker Rechtsanwälte. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat nun den Eingang des Schriftsatzes bestätigt und die gerichtlichen Aktenzeichen der Klage (13 K 1795/24) und des Eilverfahrens (13 L 569/24) mitgeteilt. Dem Verfassungsschutz wurde im Eilverfahren eine Erwiderungsfrist von 2 Wochen gesetzt. Im Klageverfahren muss das BfV innerhalb von 4 Wochen erwidern. Zudem hat das VG Köln beim BfV die sog. Verwaltungsvorgänge angefordert.

Hintergrund des Verfahrens sind Berichte um eine geheimdienstliche Beobachtung Maaßens, die bereits seit dem Sommer 2023 – mit Sicherheit nicht zufällig − an die Presse gelangten. Nachdem das BfV Mitte Januar dieses Jahres zunächst durch Übersendung eines zwanzigseitigen Bescheids eine umfassende Datensammlung einräumen musste, berichteten Medien Ende Januar über eine angeblich bereits erfolgte Einstufung Maaßens als Rechtsextremist. Mit außergerichtlichem Schreiben vom 14.02.2024 forderten Maaßens Rechtsanwälte vom BfV Aufklärung und eine Einstellung der Beobachtung. Da das BfV mit Antwortschreiben vom 22.02.2024 aber nicht wie gefordert reagierte, war nunmehr der in einem Rechtsstaat vorgesehene Gerichtsweg zu beschreiten. Denn die vorgenommene Datensammlung und die damit verbundene nachrichtendienstliche Einstufung und Beobachtung Maaßens sind offensichtlich verfassungswidrig:

„Das Bundesverfassungsschutzgesetz lässt die Beobachtung einer Einzelperson nur unter sehr strengen Voraussetzungen zu, nämlich dann, wenn diese aktiv auf die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung hinwirkt. Die vom BfV gesammelten Aussagen von Herrn Dr. Maaßen erfüllen diese Anforderungen nicht ansatzweise. Deswegen halte ich die Erfolgsaussichten der Klage für hoch“, so Prof. Dr. Josef Franz Lindner vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Augsburg, der den Kläger und seine Anwälte als rechtswissenschaftlicher Berater unterstützt.

Besondere Brisanz erhält die Klage dadurch, dass sie noch kurz vor Inkrafttreten einer Reform des Beamtenrechts zum 1. April 2024 erhoben wurde. Diese zielt nach Auffassung Maaßens darauf ab, ihm auf Grundlage seiner mutmaßlich anhaltenden Beobachtung und einer nunmehr verschärften Treuepflicht auch im einstweiligen Ruhestand weitere Nachteile bis zum Verlust seiner Dienstbezüge zuzufügen. Zu Recht ist hier deshalb von einer „Lex Maaßen“ die Rede“, formuliert es Rechtsanwältin Dr. Sylvia Kaufhold, Beisitzerin im Parteivorstand und Justiziarin der WerteUnion. „Die neuen Regelungen über die nachamtliche Verfassungstreuepflicht politischer Beamter im einstweiligen Ruhestand sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und verletzen das Grundrecht der Meinungsfreiheit“ meint Prof. Lindner, der das Zusammenspiel der diversen geheimdienstlichen und gesetzgeberischen Maßnahmen in diesem Bereich in einem demnächst erscheinenden Fachaufsatz kritisch unter die Lupe nimmt.

Initiiert wurde die Reform des Beamtenrechts durch das SPD-geführte Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser. In Verbindung mit der anhaltenden Beobachtung Dr. Maaßens durch das ebenfalls Nancy Faeser unterstehende BfV und der juristischen Erfindung einer „Delegitimierung des Staates und seiner Organe“ als verfassungsfeindliches Verhalten können die Neuregelungen tatsächlich zu einer existenziellen Bedrohung für Dr. Hans-Georg Maaßen und seine Anhänger in der WerteUnion werden. „Dagegen werden wir uns mit allen Mitteln des Rechtsstaats zur Wehr setzen“, sagt die Justiziarin Dr. Kaufhold. Und weiter: „Wir lassen uns nicht einschüchtern und mundtot machen, denn das ist das eigentliche Ziel dieser Regierungsmaßnahmen. Die Regierung bekämpft ihr gefährlich werdende Opposition, von rechts’ nicht mit dem politischen Argument, sondern mit Machtmissbrauch. Damit verletzt sie gleich mehrere Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – allen voran den ihr eigentlich obliegenden Schutz der außerparlamentarischen Opposition. Aus meiner Sicht ist es eher Nancy Faeser, die verfassungsfeindlich agiert, nicht Dr. Maaßen. Der ‚Kampf gegen rechts‘ von Teilen der Regierung ist in Wahrheit immer mehr ein Kampf gegen Regierungskritiker und Oppositionelle. Das aber ist in einer Demokratie untragbar.“

Wir werden Sie auf dieser Seite weiter über den Fortgang des Verfahrens gegen das BfV und damit zusammenhängende Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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